Ablauf und Kosten

 

Als niedergelassener und approbierter psychologischer Psychotherapeut bin ich berechtigt mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen (inklusive Beihilfe) abzurechnen. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten der Psychotherapie in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sollten Sie den Wunsch haben die Behandlung selbst zu zahlen wird auch diese Möglichkeit angeboten. Bei einer Paartherapie ohne psychische Erkrankung werden die Kosten leider nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

Gesetzliche und private Versicherung bei psychischen Erkrankungen

Je nachdem ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, gestaltet sich der Ablauf zu Beginn der Behandlung etwas anders. Als gesetzlich versicherte Person werden zu Beginn bis zu drei psychologische Sprechstunden (in der Regel ca. 50 Minuten) übernommen. Ziel dieser Sprechstunden ist es herauszufinden ob bei Ihnen eine behandlungswürdige psychische Erkrankung vorliegt. In den darauf folgenden "probatorischen Sitzungen" finden wir dann gemeinsam heraus ob eine Behandlung in meiner Praxis für Sie hilfreich sein kann und ob wir gemeinsam den Weg in die Psychotherapiephase beschreiten wollen. Im Anschluss daran stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse um weitere Sitzungen zu beantragen.

Als privat versicherte Person (inklusive Beihilfeberechtigten) sollten Sie vor Beginn der Behandlung abklären wie viele Sitzung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Die genaue Anzahl der Sitzungen kann hier, je nach Vertrag, von den Vorgaben der gesetzlichen Versicherung abweichen. Auch hier stellen wir nach einer gewissen Anzahl an Sitzungen gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme.

Paartherapie und Selbstzahler

Bei einer Paartherapie ohne psychische Erkrankung werden die Kosten leider nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Auch bei Einzelpersonen kann es vorkommen, dass Sie Interesse an einer Weiterentwicklung und Reflexion haben, ohne dass Sie die diagnostischen Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllen. Oder Sie möchten aus ganz anderen Gründen die Behandlung von vornherein selbst bezahlen. Die von mir veranschlagten Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen in der Regel den 2,8 bis 3,5-fachen Satz für eine Sitzung (50 Min.). Im Gegensatz zu einer Behandlung über die Krankenkasse entfallen zahlreiche Formalitäten, so dass eine individuelle Behandlung nach Ihren Wünschen erfolgen kann.